Überblick über meine Leistungen

Entwurf / Machbarkeitsstudien / Expertise / Projektentwicklung

Analyse der Grundlagen und Klärung der Rahmenbedingungen, Erarbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlages auf Basis der vom Auftraggeber bekannt gegebenen Erfordernisse, Aufmaß- des Bestandsobjektes, Abklärung der rechtlichen Festlegungen bzw. Bebauungsbestimmungen, Erstellung des Raum- und Funktionsprogrammes, einschließlich Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten nach den gleichen Anforderungen und deren Bewertung, Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfes in solcher Durcharbeitung, daß dieser ohne grundsätzliche Änderung als Grundlage für die weiteren Teilleistungen dienen kann, in der Regel Grundrisse, Ansichten, Schnitte und bei Bedarf auch Visulisierungen und „virtuelle Spaziergänge“ erstellt.

Bei allen Fragen rund um meine Büroleistungen stehe ich gerne telefonisch oder auch über das Kontaktformular zur Verfügung.
Ich freue mich auf Ihren Auftrag!

Einreichplanung / Bauanzeige / Bestandsplan / Auswechslung

Durchführung der für das baubehördliche Bauwilligungsverfahren (Baubehörde, Gewerbebehörde, Denkmalamt) erforderlichen Erhebungen sowie Abklärung mit Behörden und allen Projektbeteiligten. Erarbeitung der erforderlichen Zeichnungen und Schriftstücke auf der Grundlage des freigegeben Entwurfes. Die Bereitstellung und Abstimmung mit den Sonderfachleuten (Statik, Vermessung, Geologe, Bauphysik, Akustik, Verkehrsplanung, Wasserbau, ect.) wird von Büro organisiert und durchgeführt. Auch die Vertretung und Besprechungen bei Behörden (Baubehörde, Bürgermeister Baubehörde 1. Instanz, Gebietsbauamt, Gewerbebehörde, Bausprechtag, Arbeitsinspektorat, Brandverhütungsstelle, Wasserbaubehörde, ect.) oder bei Bauverhandlungen zur Interessensvertretung und Besprechungen mit sonstigen Projektbeteiligten obliegt auch diesem Leistungsbereich.

Polierplanung / Detailplanung / Ausführungsplanung

Zeichnerische Darstellung des Objektes in Form von Polier-, Detail- und Ausführungsplänen auf Grundlage der genehmigten Baubewilligung unter Berücksichtigung der behördlichen Bewilligung und Auflagen mit den für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse erforderlichen und für die Ausführung wesentlichen Angaben. Darstellung in den jeweils erforderlichen Maßstäben mit Eintragung der erforderlichen Maßangaben, Materialbestimmungen und sonstigen Angaben.

Ausschreibungen / Kostenermittlungsgrundlagen / Leistungsverzeichnisse

Um Angebote vergleichbar zu gestalten werden Leistungsverzeichnisse erstellt. Dadurch erhalten sie vergleichbare Angebotspreise und die Baukosten bzw. Herstellungskosten können somit eindeutig berechnet werden. Das Leistungsspektrum bietet die Erstellung von Leistungsverzeichnissen und funktionale Leistungsbeschreibungen an. Hierbei werden Mengen und Massen als Grundlage für die Aufstellung der Leistungsverzeichnisse, auch unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (Statik, Haustechnikplanung, Elektroplanung, ect. ). Aufstellen von ausschreibungsreifen Leistungsverzeichnissen mit Leistungsbeschreibungen, positionsweise noch Gewerken, gegebenenfalls unter Verwendung standardisierter Leistungsbeschreibungen; Abstimmung und Koordination der Leistungsverzeichnisse und Kostenanschläge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten.

Polierplanung / Detailplanung / Ausführungsplanung

Örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn/Auftraggebers einschließlich Ausübung des Hausrechtes auf der Baustelle.
Koordination und Integration der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter (Sonder-fachleute)Überprüfung und Freigabe von Werkzeichnungen der ausführenden Firmen, sowie letzte Klärung von erforderlichen, die Planung ergänzenden, konstruktiven Einzelheiten; Direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen, Örtliche Koordination aller Lieferungen und Leistungen, Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmessungen, Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit, Führung des Baubuches, Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung der an der Planung und Bauüberwachung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) mit Feststellung von Mängeln und Gewährleistungsfristen, sowie künstlerische Oberleitung.

Visualisierungen

Mittels 3D-Planung hauche ich Ihrem Objekt schon vor Beginn der Bauphase Leben ein. Durch die realitätsgetreue Darstellung räumlicher Komponenten können Sie sich ein genaues Bild von dem geplanten Gebäude machen und gegebenenfalls noch die ein oder andere Anpassung vornehmen.

Innenraumplanung / Innenarchitektur

Die Innenraumplanung wird in meinem Büro nicht erst nach Vorliegen einer „fertigen Einreichplanung“ berücksichtigt, sondern bereits ab der 1. Entwurfsskizze wird die Innenraumgestaltung berücksichtigt. Diese umfaßt je nach Wunsch des Auftraggebers Entwürfe samt Möblierung, Wandabwicklungen, Lichtplanung, Bemusterung Möbel, Leuchten, Oberflächen, Beschläge, ect.

Immobilien-Kaufberatung

Sie beabsichtigen den Kauf einer Immobilie oder haben bereits Gefallen daran gefunden und richten sich vielleicht gedanklich schon ein. Sind Ihre Anforderungen an die Immobilie erfüllt? 

Vor einer endgültigen Kaufentscheidung sollten je nach Nutzungsart die diversen Fragestellungen geklärt sein. Ebenso auch die baurechtlichen und flächenwidmungsrechtlichen Belange werden in meinem Büro abgeklärt.

Meine Fachberatung biete ich maßgeschneidert auf das jeweilige Objekt beispielsweise an:

Prüfung des Immobilienangebotes, Gemeinsame Begehung zur bautechnischen Inspektion, ggf. mit Feuchtigkeitsmessungen, Schimmelmessungen, Erstellung eines Gutachtens, Abstimmung mit der künftigen Nutzungsart, ect.

mit (oder ohne) Eigentümer und Makler, mündliche Zusammenfassung des Ergebnisses und Einschätzung des Instandsetzungsaufwandes, Einschätzung des Kaufpreises mit mündlicher Kaufberatung.

Betriebsanlagen Genehmigung / Bausprechtage / Gewerbeverhandlung

Die Betriebsanlage als örtlich gebundene Einrichtung zum Betrieb des Unternehmens bzw. Gewerbes bedarf einer Bewilligung, wenn durch die von der Betriebsanlage ausgehenden Emissionen insbesondere die Anrainer, aber auch allgemein die Umwelt, negativ betroffen sein können.
Die Betriebsanlagengenehmigung schafft Rechtssicherheit gegenüber Behörden und Anrainern und erlaubt das rechtlich abgesicherte Arbeiten im eigenen Betrieb.
Damit diese bewilligte Situation auch bestehen bleibt sind seit der letzten Betriebsanlagen-Genehmigung durchgeführte Änderungen an der Betriebsanlage der Behörde zu melden und gegebenenfalls auch um eine Änderungsgenehmigung anzusuchen. Spätestens alle 5 bzw. 6 Jahre hat der Betriebsinhaber bzw. der Gewerbetreibende den Betrieb bzw. die Betriebsanlage auf die Einhaltung der gesetzlichen und durch Bescheid vorgegebenen Bestimmungen zu überprüfen.
Je nach Betriebsanlagenart und Beschäftigtenanzahl treffen unterschiedliche baurechtliche und arbeitsrechtliche Bestimmungen zu. Mein Büro unterstützt Sie in allen baurechtlichen, arbeitsrechtlichen und arbeitsstättenrechtlichen Belangen. Ebenso auch als Interessensvertretung vor den Behörden beim Bausprechtag bei den Gewerbebehörden in den Bezirkshauptmannschaften, gewerberechtlichen Verhandlung mit den Anrainern und Betroffenen. Die Erstellung der erforderlichen Einreichpläne, Schriftstücke und Beschreibungen wird auch in meinem Büro erstellt oder je nach Bedarf Fachplaner (Industrieküchenplanung, Brandschutzkonzepte, ect.) erstellt.

Baustellenkoordination / SiGe-Plan / BauKG Covid19

Seit 1999 ist das Baukoordinationsgesetz – BauKG in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Sicherheit und Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer auf der Baustelle zu gewährleisten und damit eine Senkung der Unfallzahlen, der Ausfallzeiten und der damit zusammenhängenden Folgekosten zu erzielen.
Das BauKG wendet sich nach dem Verursacherprinzip primär an den Bauherrn. Planungs- und Baustellenkoordinator kann, muss aber nicht dieselbe Person sein. Je nach Bauvolumen ist die Bestellung eines Planungs- und Baustellenkoordinators bzw. die Erstellung eines SIGE-Planes für die Baustelle erforderlich. Durch das Covid 19 haben sich diesbezügliche Anpassungen ergeben.

PRÜFINGENIEUR

Gemäß der WBO § 127 werden Überprüfungen während der Bauführung angeordnet.

Weiters ist gemäß der WBO § 128 eine Fertigstellungsanzeige mit der Bestätigung eines Ziviltechnikers erforderlich.

Hierfür werden Prüfingenieure hinzugezogen. PrüfingenieurInnen sind ZiviltechnikerInnen oder gerichtlich beeidete Sachverständige für das einschlägige Fachgebiet. Sie dürfen mit BauwerberInnen oder BauführerInnen nicht ident sein und auch kein Dienst- oder Organschaftsverhältnis zu diesen Personen haben.
Wenn im Baubewilligungsverfahren nicht ausdrücklich darauf verzichtet wurde, muss der Baubehörde eine Prüfingenieurin oder ein Prüfingenieur schriftlich bekannt gegeben werden.
Ein Wechsel der Prüfingenieurin oder des Prüfingenieurs muss der Baubehörde angezeigt werden.
Die Aufgaben umfassen die Überprüfung der Baustellen, Vornahme von Beschauten, die Überprüfung der Baulichkeit auf lage- und höhenmäßige Übereinstimmung mit den Bauplänen und das Melden von Abweichungen von den bewilligten Bauplänen an die Baubehörde.

Sanierung / Dachgeschoßausbau / Umbau

Aufgrund der langjährigen Erfahrung in diesem Bereich und die Zusammenarbeit mit Fachkonsulten im Bereich der Revitalisierung und Schadensfeststellung bietet mein Büro eine umfassende Beratung und Planung in diesem Bereich an.

Örtliche Bauaufsicht

Die örtliche Bauaufsicht dient zur Vermeidung von Fehlern in der Bauausführung. Dabei beaufsichtige ich alle Vorgänge auf der Baustelle, kontrolliere die ordnungsgemäße Abwicklung aller Arbeitsschritte und überwache die Gewerken im Sinne des Bauherren, um Mängel rechtzeitig beheben zu können.

Bei allen Fragen rund um meine Büroleistungen stehe ich gerne telefonisch

oder auch über das Kontaktformular zur Verfügung.


Ich freue mich auf Ihren Auftrag!